1.1 Schön! Agentur für Strategie, Design und Vertrieb GmbH (im Folgenden Agentur) erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und / oder nachträgliche Veränderungen der Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.
3.2. Seitens der Agentur dem Auftraggeber übermittelte Besprechungsprotokolle sind hinsichtlich ihres Inhalts verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
4.1 Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4.2 Die Agentur ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln und Aufträge an Werbeträger im Namen des Auftraggebers zu erteilen, es sei denn, der Auftraggeber behält sich dieses Recht ausdrücklich vor. Hat der Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsschluss keine ausdrückliche Erklärung hierzu abgegeben, gilt sein Schweigen als Erteilung einer Vollmacht.
5.1 Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Die Hälfte der Vergütung für die Leistungen der Agentur wird mit Bestätigung des Entwurfskonzepts fällig, die zweite Hälfte mit Abnahme oder vier Wochen nach Übergabe, wenn die Gründe der Nichtabnahme nicht bezeichnet werden.
5.3 Die im Angebot der Agentur genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrundeliegenden Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens aber vier Wochen nach Abgabe des Angebots durch die Agentur.
5.4 Bei Dauerschuldverhältnissen behält sich die Agentur eine Änderung der Preise vor.
5.5 Kostenvoranschläge der Agentur hinsichtlich Kosten für Druck oder Werbeträger etc. sind grundsätzlich unverbindlich.
5.6 Die genannten Preise schließen Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
5.7 Nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
6.1 Zahlung hat unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
6.2 Die Agentur ist berechtigt angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
6.3 Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht. Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen ausgeschlossen.
6.4 Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
6.5 Wird die Erfüllung der Zahlungsansprüche der Agentur wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, ist die Agentur berechtigt Vorauszahlung oder Sicherheiten zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten und die Weiterarbeit einzustellen. Die gleichen Rechte stehen der Agentur zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
6.6 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der -mit Mängeln behafteten- Leistung steht.
7.1 Lieferverpflichtungen der Agentur sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), trägt der Auftraggeber.
7.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn die Agentur diese schriftlich bestätigt hat und der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (Beschaffung von Unterlagen, Bereitstellung von Informationen, Freigabe etc.) ordnungsgemäß erfüllt hat.
7.3 Gerät die Agentur in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurück treten.
8.1. Der Auftraggeber hat von der Agentur gelieferte Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt anzuzeigen; es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist.
8.2 Mit der Freigabeerklärung des Auftraggebers geht die Gefahr hinsichtlich etwaiger Fehler auf den Auftraggeber über, es sei denn die Fehler sind nach Freigabeerklärung, insbesondere im Fertigungsvorgang, entstanden.
8.3 Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln und sonstige Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Die gilt nicht im Fall von grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
Dauerschuldverhältnisse ohne Mindestlaufzeit sind mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.1 Alle Leistungen der Agentur, Entwürfe sowie Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
10.2 Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
10.3 Die Agentur wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffender Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel räumt die Agentur nicht ausschließliche Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein, befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Veränderung und Bearbeitung, bedarf der Zustimmung der Agentur.
10.4 Sollte durch die Verwendung von durch den Auftraggeber beschaffter Unterlagen oder Daten Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden, haftet der Auftraggeber allein. Er hat die Agentur in diesem Fall von Ansprüchen Dritter freizustellen.
Die Agentur ist berechtigt auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinzuweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
12.1 Die Agentur haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, und der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12.2 Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit nicht zugleich ein anderer Fall zwingender Haftung vorliegt. Die gleiche Beschränkung gilt im kaufmännischen Verkehr für Fälle grober Fahrlässigkeit.
12.3 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung, die keine wesentlichen Vertragspflichten verletzen, sind bei Fahrlässigkeit der Agentur auf die Höhe des Wertes der Leistung der Agentur beschränkt.
12.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Agentur.
12.5 Die Agentur haftet nicht bei Nichterfüllung, Mangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten. Insbesondere sind diese keine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur.
12.6 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der Entwürfe, Gestaltungen und sonstigen Arbeiten haftet die Agentur nicht.
12.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Agentur von Schäden freizustellen, die aufgrund einer Pflichtverletzung des Auftraggebers entstanden sind.
13.1 Wir dürfen die unsere Kunden betreffenden Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen EDV-mäßig speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Zwecke verarbeiten und einsetzen. Näheres ergibt sich aus den „Hinweisen zum Datenschutz“, die Ihnen bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden.
13.2 Die wechselseitig übernommenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und ausgetauschten Informationen dürfen ausschließlich für die Erfüllung des jeweiligen Vertrages genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder allgemein bekannt sind. Dritte im Sinne dieser Ziffer sind Personen/Unternehmen, die nicht vereinbarungsgemäß an der Erfüllung des jeweiligen Vertrages mitwirken.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.
15.1 Änderungen und Ergänzungen einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
15.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
15.3 Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis gesamt noch einzeln dürfen nur mit Zustimmung des Vertragspartners abtreten werden.
15.4 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Sandra Hilbers
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Tel.: 0591 8076000